STRAFRECHT

Strafrecht

Bei Strafverfolgung gilt die Regel: Je eher der Anwalt aufgesucht wird, desto besser wird die Verteidigung.

Strafrecht

Unter Strafrecht versteht man die Gesamtheit der Normen, die regeln, welches Verhalten der Staat bei Androhung von Strafe verbietet, auf welchem Wege festgestellt wird, ob sich jemand der Begehung einer Straftat schuldig gemacht hat und welche Rechtsfolgen hierfür verhängt werden (Geld- oder Freiheitsstrafe; Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Berufsverbot). Das sogenannte Gewaltmonopol, also die Befugnis, strafbares Verhalten zu definieren und den Bürger dafür zu bestrafen, liegt ausschließlich beim Staat. Das Strafverfahren wird durch dessen Organe (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung) durchgeführt. Die rechtsförmige Feststellung einer Straftat und deren Ahndung obliegt den Gerichten. 

Der einer Straftat verdächtigte und deswegen verfolgte Bürger steht im Strafverfahren dem Staat und seinen Behörden gegenüber, die über eine ganze Reihe von Mitteln und Möglichkeiten verfügen, um eine tatsächlich begangene, manchmal auch nur vermutete, Straftat aufzuklären und den Bürger einer Bestrafung zuzuführen. Von manchen Strafverfolgungsmaßnahmen (beispielsweise Telefonüberwachung, Observation) merkt der Beschuldigte erst einmal nichts, gleichwohl greifen sie teilweise massiv in seine Rechte ein. Andere Ermittlungsmaßnahmen sind dagegen geeignet, das Leben eines Beschuldigten von einem Tag auf den anderen auf den Kopf zu stellen, ihm die Freiheit zu nehmen oder seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einzuschränken oder gar auszuschalten (Durchsuchung von Wohnung bzw. Geschäftsräumen und Beschlagnahme von Gegenständen, etwa von wichtigen Geschäftsunterlagen oder Arbeitsmitteln, die täglich benötigt werden; Anordnung von Untersuchungshaft; Beschlagnahme des Vermögens durch Pfändung von Bankkonten oder wertvoller Gegenstände). 

Selbstverständlich ist der von einem Strafverfahren betroffene Bürger nicht rechtlos. Ihm stehen vielmehr eine ganze Reihe von Rechten zur Verfügung, die die staatliche Machtausübung beschränken bzw. wenigstens die gerichtliche Kontrolle ihrer Rechtmäßigkeit ermöglichen. Diese Rechte nutzen einem Beschuldigten allerdings nur dann etwas, wenn er sie kennt und weiß, wie er sie zur Geltung bringen, sich also im wahrsten Sinne des Wortes verteidigen kann. Zu einer sachgerechten und effektiven Verteidigung ist ein in eigener Sache Betroffener aber meist gar nicht in der Lage, weil er nicht über die notwendigen Rechtskenntnisse verfügt, sich zwingend benötigte Informationen jedenfalls nicht zur rechten Zeit beschaffen kann und auch deshalb, weil man sich selbst in eigener Sache in der Regel ein schlechter Berater ist. Deshalb: 


Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen (§ 138 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung).
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! 


Es ist nie zu früh, einen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Die Weichen für das weitere Verfahren werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Fehler und Versäumnisse im Ermittlungsverfahren lassen sich später in der Regel nicht mehr oder bestenfalls nur mit erheblichem Aufwand beheben. Deshalb sollte jeder Beschuldigte umgehend Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, wenn er erfährt, dass ein Strafverfahren anhängig ist. Nur ein im Straf- und Strafverfahrensrecht versierter Anwalt, insbesondere ein Fachanwalt für Strafrecht, wird abschätzen können, ob es in der jeweiligen Verfahrenslage sinnvoll ist, sich redend oder schweigend zu verteidigen, ob und welche Anträge zu stellen sind, kurzum: wie sich der Beschuldigte verhalten soll, um ein für ihn günstiges Verfahrensergebnis zu erzielen. Vor einem ersten Kontakt mit einem Strafverteidiger sollten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und auch gegenüber sonstigen Personen keinerlei Erklärungen zur Sache abgegeben werden. 


Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. 
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! 


Als Fachanwalt für Strafrecht berate und verteidige ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im 

  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Steuerhinterziehung u.a.)
  • Korruptionsstrafrecht (Bestechung, Bestechlichkeit)
  • Medizinstrafrecht (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung bei ärztlicher Behandlung, Abrechnungsbetrug u. a.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht 
  • Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag)
  • Umweltstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall u. a.)
  • Allgemeinen Strafrecht (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Untreue, Körperverletzung, Falschaussage, Urkundenfälschung, Beleidigung, Hausfriedensbruch u. a.)
  • Jugendstrafrecht


Ich bin mit Leib und Seele Strafverteidiger. Nebenklagen oder sonstige Opfervertretungen übernehme ich grundsätzlich nicht. 


Zum Seitenanfang

Share by: